Die Satzung

Wie in jedem eingetragenen Verein setzt die Satzung die rechtlichen und organisatorischen Eckpfeiler und gibt so die Ausrichtung des Vereins vor.

Der in dieser Hinsicht wichtigste Paragraph unserer Satzung ist § 2. Er lautet:

  1. Zweck des Verbandes
    1. Zweck des Verbandes ist die Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder. Der Verband hat das Ziel, die Bedeutung des Werkstoffes Email durch geeignete Maßnahmen allen interessierten Wirtschafts- und Verbraucherkreisen zu verdeutlichen.
    2. Er erreicht dieses Ziel durch • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, • Einsetzen von Fachausschüssen und Arbeitskreisen zur Bearbeitung von emailtechnischen Fragen, • Sammlung von Fachliteratur, • Mitarbeit aller Personen und Kreise, die an der Emailindustrie interessiert sind, • Zusammenarbeit mit verwandten Verbänden und europäischen Organisationen.

Die komplette Satzung finden Sie im Download-Bereich unserer Website als PDF-Dokument.

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